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Hinweisgeber-Meldestelle
Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, Sicherheitsstandards sowie der Schutz unserer Mitarbeitenden haben in unserem Bauunternehmen höchste Priorität.
Gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) haben wir eine interne Hinweisgeber-Meldestelle eingerichtet.
Über die Hinweisgeber-Meldestelle können Beschäftigte sowie externe Personen Hinweise auf mögliche Rechtsverstöße oder schwerwiegende Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit unserer Bautätigkeit melden.
Dazu zählen insbesondere:
Verstöße gegen Arbeitsschutz- und Sicherheitsvorschriften (z. B. Baustellensicherheit),
Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder behördliche Auflagen,
Datenschutzverstöße,
Korruption, Betrug oder andere strafbare Handlungen,
erhebliche Pflichtverletzungen im betrieblichen Umfeld.
Wir gewährleisten:
die vertrauliche Behandlung aller Hinweise,
den Schutz der Identität des Hinweisgebers,
den Schutz vor Benachteiligungen oder Repressalien.
Hinweise können auf Wunsch auch anonym abgegeben werden.
Der Eingang einer Meldung wird spätestens innerhalb von 7 Tagen bestätigt.
Die Prüfung erfolgt sachlich, unabhängig und vertraulich.
Innerhalb von 3 Monaten erhält der Hinweisgeber eine Rückmeldung über den Bearbeitungsstand oder die ergriffenen Maßnahmen, soweit rechtlich zulässig.
E-Mail: hinweis@trockenbau-donaumoos.de