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Hinweisgeber-Meldestelle

Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, Sicherheitsstandards sowie der Schutz unserer Mitarbeitenden haben in unserem Bauunternehmen höchste Priorität.
Gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) haben wir eine interne Hinweisgeber-Meldestelle eingerichtet.

Zweck der Meldestelle

Über die Hinweisgeber-Meldestelle können Beschäftigte sowie externe Personen Hinweise auf mögliche Rechtsverstöße oder schwerwiegende Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit unserer Bautätigkeit melden.

Dazu zählen insbesondere:

  • Verstöße gegen Arbeitsschutz- und Sicherheitsvorschriften (z. B. Baustellensicherheit),

  • Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder behördliche Auflagen,

  • Datenschutzverstöße,

  • Korruption, Betrug oder andere strafbare Handlungen,

  • erhebliche Pflichtverletzungen im betrieblichen Umfeld.

Vertraulichkeit und Schutz des Hinweisgebers

Wir gewährleisten:

  • die vertrauliche Behandlung aller Hinweise,

  • den Schutz der Identität des Hinweisgebers,

  • den Schutz vor Benachteiligungen oder Repressalien.

Hinweise können auf Wunsch auch anonym abgegeben werden.

Ablauf des Meldeverfahrens

  • Der Eingang einer Meldung wird spätestens innerhalb von 7 Tagen bestätigt.

  • Die Prüfung erfolgt sachlich, unabhängig und vertraulich.

  • Innerhalb von 3 Monaten erhält der Hinweisgeber eine Rückmeldung über den Bearbeitungsstand oder die ergriffenen Maßnahmen, soweit rechtlich zulässig.

Kontakt zur Hinweisgeber-Meldestelle

E-Mail: hinweis@trockenbau-donaumoos.de